Die Gemeinde Umhausen hebt aufgrund des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz i.d.g.F. zur teilweisen Kostendeckung Kindergartengebühren ein.
Betreuungsgebühr für die Zeit der Besuchspflicht während des Kindergartenjahres
- keine Gebühr für 3-, 4- und 5-jährige Kinder für die Zeit der Besuchspflicht während des Kindergartenjahres am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (ab 12:00 Uhr)
Betreuungsgebühr für die Zeit außerhalb des Kindergartenjahres (Ferien)
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
- EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (13:00-18:00 Uhr)
Verpflegungsbeitrag (Mittagstisch)
- EUR 5,15 pro angemeldetem Mittagessen
Unkostenbeitrag Bastelgeld (treuhänderische Einhebung durch Kindergartenleitung)
RECHTSGRUNDLAGEN