Zwei Verlobte, vier Standesämter - ein Tal

Auch das Thema Heiraten unterliegt dem Wandel der Zeit und so ist eine standesamtliche Trauung nicht nur mehr ein Formalakt.
Ob im festlich geschmückten Veranstaltungssaal, in einer denkmalgeschützter Stube, im verspiegeltem Steinkeller oder in Glaskonstruktionen
mit atemberaubendem Ausblick - ein Tal der Superlative, wie es das Ötztal eines ist, bietet Heiratswilligen viele Möglichkeiten, die
standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Die leitenden StandesbeamtInnen des Ötztales stellen die jeweiligen Trauungsorte in folgendem Kurzvideo vor.

Fotogalerien Eheschließungen

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Rechtskraftstempel

Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

Beispiel

Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion