Zwei Verlobte, vier Standesämter - ein Tal

Auch das Thema Heiraten unterliegt dem Wandel der Zeit und so ist eine standesamtliche Trauung nicht nur mehr ein Formalakt.
Ob im festlich geschmückten Veranstaltungssaal, in einer denkmalgeschützter Stube, im verspiegeltem Steinkeller oder in Glaskonstruktionen
mit atemberaubendem Ausblick - ein Tal der Superlative, wie es das Ötztal eines ist, bietet Heiratswilligen viele Möglichkeiten, die
standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Die leitenden StandesbeamtInnen des Ötztales stellen die jeweiligen Trauungsorte in folgendem Kurzvideo vor.

Fotogalerien Eheschließungen

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Führerschein – Namens-/Adressänderung

Eine Namens- und/oder Adressänderung muss nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Wenn Sie die Namensänderung bei der Behörde anzeigen, wird diese nicht am bestehenden Führerschein vorgenommen, sondern es wird ein Führerscheinduplikat ausgestellt.

Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt. Ebenso kann es für Fahrten im Ausland erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.

Nähere Informationen zur Namensänderung auf freiwilliger Basis im Führerschein finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Ausländische Vertretungen in Österreich (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion